Batterie- & Elektrorücknahme
Batterierücknahme – Hinweise gemäß Batteriegesetz
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde, und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Sie können die von uns gelieferte Batterien und Akkus auch nach Gebrauch an folgende Adresse (ausreichend frankiert) zurücksenden oder direkt an unserem Versandlager unter derselben Adresse abgeben: Globus Hitseller GmbH, Zur Rothheck 1, D 55743 Idar-ObersteinSaarwiesenstraße 1, 66333 Völklingen
Batterien bzw. Akkus sind mit den folgenden Symbolen gekennzeichnet, um auf das Hausmüll-Entsorgungsverbot hinzuweisen. Unter dem Zeichen ist das chemische Symbol für das Schwermetall angegeben:
Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
Fachgerechte und kostenlose Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Elektro- und Elektronikaltgeräte müssen durch Sie als Endnutzer getrennt vom Hausmüll entsorgt werden. Mit dieser fachgerechte Entsorgung und Verwertung werden vor allem negative Auswirkungen auf unsere Umwelt vermieden.
Die betroffenen Geräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Da wir als Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind, haben Sie die Möglichkeit
- Elektro- und Elektronikgeräte unentgeltlich zur Rücknahme abzugeben
- Elektro- und Elektronikgeräte unentgeltlich abholen zu lassen, wenn wir Ihnen ein neues Gerät liefern
Zu 1:
Dies gilt für Altgeräte, welche in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Die Rücknahme ist in diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft. Die Altgeräte können Sie kostenlos bei unseren stationären AlphaTecc- und Globus Baumarkt Betriebsstätten in Ihrer Nähe während der Öffnungszeiten oder in den regionalen Sammel- und Rücknahmestellen abgeben,. Ebenso ist eine Rückgabe bei einer Sammelstelle über das Netzwerk Take-e-Back möglich. Die passende Sammelstelle finden Sie unter Take-e-way GmbH | Rücknahmestelle Elektroschrott | take-e-back. Das kompetente Team von Take-e-Back unterstützt Sie gern, wenn Sie eine individuelle Lösung für die Rückgabe von Altgeräten benötigen. Sie erreichen den Kundensupport per Mail an take-eback@take-e-way.de oder telefonisch 040750687250.
Zu 2:
Bei Auslieferung eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer nehmen wir ein Altgerät dieses Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück, wenn der Endnutzer uns beim Kauf mitteilt, dass er dies wünscht. Bitte beachten Sie die ergänzenden Hinweise hierzu unten.
Ergänzende Hinweise:
- Sollten Sie ein Gerät der Altgeräterückgabe zuführen, welches die Kriterien der kostenfreien Altgeräterücknahme nicht erfüllt, müssen wir Ihnen den Versand und ggf. die Entsorgung des Geräts in Rechnung stellen. Bitte prüfen Sie deshalb ganz genau, ob Ihr Altgerät für eine unentgeltliche Rücknahme in Frage kommt. Eine nicht abschließende Liste von Elektro- und Elektronikgeräten finden Sie in Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 des ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, neue Fassung ab 01.01.2022)
- Verunreinigte oder stark beschädigte Altgeräte, die eine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit bedeuten, können nicht zurückgenommen werden.
- Bitte achten Sie darauf, dass Akkus und Batterien aus Ihren Geräten zu entfernen und getrennt zu entsorgen. Hierzu sind Sie als Endnutzer verpflichtet.
- Alte Gasentladungslampen (z.B. Energiesparlampen): Diese fallen als gefährlicher Abfall in die Schlüsselgruppe 20 01 21, da sie Quecksilber enthalten können. Beim Bruch des Glaskörpers kann dieses freigesetzt werden und die Gesundheit von Mitarbeitern oder Kunden schädigen. Für die (Zwischen-)Lagerung und den Transport von gefährlichem Abfall gibt es besondere Anforderungen. Wir bitten Sie, diese zu beachten.
- Die Rückgabe von schadstoff- oder asbesthaltigen Geräten wie z.B. Nachtspeicheröfen ist wegen der darin enthaltenen schädlichen Substanzen wie z.B. Asbest durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Sammelgruppe 1 möglich. Diese können nicht an uns versendet werden, um die Schädigung von Umwelt und Gesundheit vorzubeugen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie als Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich sind. Vergewissern Sie sich, dass alle entsprechenden Daten vor Abgabe gelöscht wurden.
- Ein Informationsblatt der Deutschen Umwelthilfe finden Sie hier. Außerdem finden Sie unter https://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/ weitere Informationen.
- Die Mitnahme von Altgeräten durch den Paketdienst oder Spediteur erfolgt nur dann, wenn das Gerät zum Zeitpunkt der Lieferung des erworbenen Neugeräts ordnungsgemäß verpackt zur Abholung bereit steht. Die Richtlinien zur Verpackung und Vorbereitung der Altgeräte lauten wie folgt:
Die betreffenden Geräte sind folgendermaßen vorzubereiten und zu verpacken:
Stellen Sie sicher, dass das Gerät nicht verunreinigt oder beschädigt ist und dass keine giftigen Stoffe in die Umwelt gelangen oder die Gesundheit eines Dienstleisters gefährden könnten. Verpacken sie das Gerät mit geeignetem Polstermaterial in einem ausreichend großen und stabilen Karton, so dass der Inhalt während des Transports nicht beschädigt werden oder hin und her rutschen kann. Stellen Sie sicher, dass der Karton ausreichend verschlossen ist, so dass er sich während des Transports nicht öffnen und so zu einer Beschädigung des Geräts führen und damit die Umwelt oder die Gesundheit des Dienstleisters gefährden kann. Stellen Sie das Paket bereit, kleinere Artikel werden ab Haustür, größere Geräte ab Bordsteinkante in Empfang genommen.